Teilnahmebedingungen

Minions & Monster

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für unsere aktuelle Promotion-Aktion

Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Karamalz Gewinnspielaktion ist die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG, An der Streue, 59872 Meschede-Grevenstein (nachfolgend VELTINS genannt).

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitarbeiter von VELTINS und Mitarbeiter der Unternehmen, die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste oder Spiele-Bots sind nicht teilnahmeberechtigt.

Jeder Teilnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, so viele Teilnahmeformulare abzusenden, wie er möchte. Mit jeder abgesendeten Teilnahme erhält der Teilnehmer ein Los im Lostopf.  Veltins behält sich vor, die Anzahl der potentiellen Absendungen von ein und demselben Verwender technisch einzuschränken.

Jeder Teilnehmer kann maximal einen Gewinn erreichen. Wird ihm ein Gewinn zugeteilt, so hat er damit sein maximales Kontingent ausgeschöpft und es wird ihm bei den weiteren Verlosungen kein Gewinn mehr zugeteilt, unabhängig von der Anzahl der im Topf befindlichen Lose des Teilnehmers.

2. Was gibt es zu gewinnen?

Wir verlosen insgesamt 1000 Fanpakete. Die Verlosung findet wöchentlich statt. Wir bieten 2 verschiedene Pakete an, deren Verlosung zufällig erfolgt.

Das Paket 1 besteht aus einem Dosensixpack Karamalz Classic 0,33l, einem Handyband der Minions sowie einem Schlüsselanhänger der Minions. Von diesem Paket gibt es 500 Stück.

Das Paket 2 besteht aus einem Dosensixpack Karamalz Classic 0,33l, einer Strandtasche der Minions sowie einem Schlüsselanhänger der Minions. Von diesem Paket gibt es 500 Stück.

Außerdem gibt es insgesamt drei Familienreisen nach Rom, Paris und London zu gewinnen. Diese werden unter allen Teilnehmenden bis zum jeweiligen Stichtag per Zufall ausgelost. Details zu den Reisen folgen unten unter 8.

3. Wie kann man teilnehmen?

Zur Teilnahme scannt der Teilnehmer den QR-Code auf dem Aktionsprodukt. Daraufhin wird er auf die Internetseite https://www.karamalz.de/promotion weitergeleitet. Dort füllt der Teilnehmer alle Felder des Kontaktformulars aus und klickt auf „Absenden“. Mit jeder Absendung hat der Teilnehmer die Chance auf einen der genannten Gewinne. Eine Teilnahme ist dem Teilnehmer beliebig oft möglich.

4. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?

Die Karamalz Gewinnspielaktion erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01.06.2026 – 16.08.2026. Die Verlosung der Fanpakete findet wöchentlich statt und die Verlosung der Reisen erfolgt am 30.06.2026, 31.07.2026 und 16.08.2026.

5. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe und wie erhalte ich meinen Gewinn?

Die Gewinner erhalten nach dem Absenden des Gewinnspielformulars eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Fanpakete werden postalisch an die ausgelosten Gewinner an die angegebene Adresse versendet.

Die Gewinner der Reisen werden von VELTINS per E-Mail benachrichtigt. Melden sich die Gewinner nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und VELTINS erhält die Möglichkeit die Reise erneut zu verlosen.

Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Das Versendungsrisiko trägt der Empfänger. Kann die Übersendung oder Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe der Kontaktdaten nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so besteht kein Anspruch auf einen Gewinn und VELTINS ist nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen. Gelangt bei postalischer Versendung ein Paket zurück an Veltins, muss Veltins nichts weiter unternehmen.

6. Gewinnerbesuch

Bei Gewinn behält sich VELTINS zudem den persönlichen Gewinnerbesuch und die Veröffentlichung des Namens des Gewinners vor. Ebenfalls behält sich VELTINS vor, zu einem vereinbarten Termin, eine Foto-Dokumentation durchzuführen und die Bilder in nachfolgender Weise zu nutzen. VELTINS behält sich das Recht vor, einen Beauftragten, einen Fotografen und/oder ein Filmteam zu PR-Zwecken nach Terminvereinbarung zu diesem Termin mitzubringen und Aufnahmen anzufertigen. Teilnehmer stimmen mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Anfertigung und Veröffentlichung des Bildmaterials zu. Über den Ort, die Zeit und die Art der Nutzung entscheidet VELTINS. Der Teilnehmer stimmt zu, dass VELTINS in Print- und Online-Veröffentlichungen über den Gewinn berichtet, einschließlich in Social Media Postings. Die Gestaltung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt. VELTINS veröffentlicht dann den Namen sowie den Ort der Adresse des Gewinners. Beispiel: „Stefan Meier aus Berlin“. Der Teilnehmer stimmt dem mit der Teilnahme zu.

7. Wie hoch sind meine Gewinnchancen?

Die Gewinner werden von VELTINS auf dem Kreis aller gültigen Teilnahmen, jeweils durch Zufallsentscheidung ermittelt. Dabei stellt jedes vollständig und richtig ausgefüllte Kontaktformular eine Gewinnchance dar. Es finden über die Zeit des Gewinnspiels eine Reihe von Ziehungen statt. Die Zahl der teilnehmenden Gewinnchancen ist unbegrenzt und hängt von der Eingabe der Teilnehmer ab.

8. Reisegewinne

8.1 Die Reisegewinne setzen sich wie folgt zusammen

Rom:

o Für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 16 Jahre

o 3 Nächte im 4-Sterne Hotel mit Frühstück

o 3-stündige VIP-Tour durch ein Filmstudio

o Inklusive Flüge

o Inklusive Hin- und Rücktransfer Flughafen Rom zum Hotel

o Unterbringung in 2 Doppelzimmern zur Doppelbelegung oder einem Familienzimmer, je nach Verfügbarkeit

o Anreise zum Flughafen in Deutschland auf eigene Kosten

London:

o Für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 16 Jahre

o 3 Nächte im 4-Sterne Hotel mit Frühstück

o 1-stündige private Führung durch das Filmmuseum

o Luxuriöser Eisdielen Besuch

o Speedboot-Tour auf der Themse (ca. 40 Minuten)

o Inklusive Flüge

o Inklusive Hin- und Rücktransfer Flughafen London zum Hotel

o Unterbringung in 2 Doppelzimmern zur Doppelbelegung oder einem Familienzimmer, je nach Verfügbarkeit

o Anreise zum Flughafen in Deutschland auf eigene Kosten

Paris:

o Für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 16 Jahre

o 3 Nächte in einem 4-Sterne Themenhotel mit Frühstück

o 1-stündige Vintage-Seitenwagen-Tour durch Paris

o Backstage-Tour durch das größte Kino Europas, 45 Minuten

o Inklusive Flüge

o Inklusive Hin- und Rücktransfer Flughafen Paris

o Unterbringung in 2 Doppelzimmern zur Doppelbelegung oder einem Familienzimmer, je nach Verfügbarkeit

o Anreise zum Flughafen in Deutschland auf eigene Kosten

8.2 Die Reisegewinne unterliegen den folgenden Regelungen und Bedingungen

a) Die Daten des Gewinners werden vom Veranstalter des Gewinnspiels an die unterstützende Agentur weitergeleitet. Dort kann der Gewinner dann mithilfe der Agentur eigenständig die Reise mit den oben beschriebenen Parametern und vorgegebenen Leistungsanbietern für diese Parameter zu einem selbst gewählten Zeitpunkt buchen. Eine Buchung ist nur für einen Reiseantritt bis zum 31.12.2027 möglich. Die Agentur kann die Reise nur innerhalb bestimmter, im Regelfall ausreichender Preisparameter buchen, sodass nicht jeder beliebige Termin realisierbar sein wird. Details klärt der Gewinner mit der Agentur.

b) Jeder Gewinner einer Reise ist berechtigt, zu dieser Reise 3 weitere Personen einzuladen.  Die Reise ist immer für 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 16 Jahren konzipiert. Der Gewinner muss selbst an der Reise teilnehmen. Anstelle eines zweiten Erwachsenen kann eine weitere minderjährige Person teilnehmen. Die Verwandtschaft der Personen ist nicht vorausgesetzt. Der Veranstalter überprüft, ob der Gewinner selbst tatsächlich bereits volljährig ist. Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Gewinn der Reise.

c) Kann der Gewinner die Reise aus persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder rechtlichen Gründen nicht antreten, verfällt der Gewinn ersatzlos und es steht im Ermessen der Veranstalterin, ob sie den Preis neu auslobt oder entfallen lässt.

d) An der Reise dürfen auch Personen teilnehmen, die minderjährig sind. Die Frage der Betreuung und Aufsichtspflicht regelt der Teilnehmer selbst. Für die Einreise ins Ausland wird gegebenenfalls von den Behörden überprüft, ob Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte zur Einreise berechtigt sind.

e) Der Gewinner einer Reise teilt dem Veranstalter binnen 3 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung mit, ob er den Gewinn annimmt. Er übermittelt die notwendigen persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Nummern der Reisedokumente, etc. für sich und seine Mitreisenden an die buchende Agentur im Nachgang. Der Gewinner holt dazu die datenschutzrechtliche Zustimmung der Teilnehmenden selbst ein und versichert dem Veranstalter bzw. der Agentur gegenüber ausdrücklich, dass er berechtigt ist, die personenbezogenen Daten der Mitreisenden weiterzugeben.

f) Die Reisen finden ins Ausland statt, nämlich nach Frankreich, Italien und in das Vereinigte Königreich. Jeder Teilnehmer, der eine Reise gewinnt, und alle seine Begleiter sind verpflichtet, sich um die Einreiseformalitäten für das jeweilige Land selbst zu kümmern, und sind in eigener Verantwortung dazu angehalten, alle notwendigen Visa, Reisedokumente, Gestattungen etc. zu erlangen, die für sie individuell notwendig sind, gegebenenfalls auch Impf- und Gesundheitsanforderungen und sonstige Einreiseformalitäten. Für die Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine ETA (Electronic Travel Authorization) erforderlich und verpflichtend. Diese müssen der Gewinner und die Reiseteilnehmer für sich selbst erstellen. Wird dem Gewinner oder einem Teilnehmer an der Reise die Einreise verweigert, so kann die Reise ersatzlos entfallen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

g) Die Reise ist nicht mit einer Auslandskrankenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung verbunden. Es handelt sich um eine Pauschalreise nach den Richtlinien für Pauschalreisen.

h) Eine Auszahlung der Reise in Geld ist nicht möglich. Eine Übertragung auf einen Dritten, sodass der gewinnende Teilnehmer nicht mitreist, ist nicht möglich. Eine Umbuchung ist ausgeschlossen. Nach der Angabe der Namen und persönlichen Daten der Mitreisenden ist auch eine Änderung dieser Personen nicht mehr möglich.

i) Sollte die Reise aus Gründen des Pauschalreiserechts oder Gründen des Reiseveranstalters nicht stattfinden, bemüht sich der Veranstalter des Gewinnspiels, die Reise umzubuchen und einen Ersatztermin anzubieten oder ein Ersatzziel anzubieten. Geht es auf den Teilnehmer zurück, dass die Reise nicht oder nicht zum vorgesehenen Ziel oder nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt angetreten werden kann, ist der Veranstalter des Gewinnspiels dafür nicht verantwortlich und muss keine Abhilfe schaffen.

j) Die Reisebedingungen enthalten nicht den Transfer vom Wohnort des gewinnenden Teilnehmers oder der Mitreisenden zum Flughafen. Vom Flughafen ist die Weiterreise ins Ausland enthalten, einschließlich Transfers am dortigen Reiseziel.

k) Der Veranstalter behält sich vor, den Gewinn durch eine gleichwertige Ersatzleistung zu ersetzen, sofern die Durchführung der Reise aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Streiks, Pandemien, Transportschwierigkeiten, Absage durch das unterbringende Hotel, des Transportdienstleisters, oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird.

l) Der Veranstalter des Gewinnspiels ist ausdrücklich nur für das Gewinnspiel verantwortlich und ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff BGB. Die Durchführung der Reise erfolgt durch den jeweiligen Leistungsanbieter beziehungsweise Reiseanbieter.

9. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

VELTINS ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation, Betrug oder Ähnliches vorliegen. Der Verdacht ist bereits ausreichend.

VELTINS ist unter denselben Voraussetzungen berechtigt, bereits zugeloste Gewinne nicht auszugeben.

Im Falle eines Manipulationsverdachts oder anderer der oben genannten Fälle kann VELTINS die Gewinnabwicklung bis zur Überprüfung des Teilnehmers zurückhalten oder vom Verweigerungsrecht Gebrauch machen.

10. Vorbehalt

VELTINS behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet ist. VELTINS behält sich außerdem vor, die Konditionen und Gewinne im Laufe der Aktion jeweils für zukünftige Verlosungen zu verändern, insbesondere auch die Anzahl der Verlosungen und Preise anzupassen.

11. Datenschutzbestimmungen

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO.

Ihre personenbezogenen Daten teilen wir anderen Empfängern, die für uns Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aktion und dem Betrieb der Website erbringen, nur mit, soweit dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist. Wir beschränken die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer dabei auf das Notwendige.

Teilweise erhalten unsere Dienstleister die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter und sind dann bei dem Umgang mit den personenbezogenen Daten streng an unsere Weisungen gebunden. Insbesondere zur Veranstaltung der Reisen und zur Lieferung von gewonnenen Fanpaketen ist es erforderlich, dass die ausführenden Firmen die Daten zum Zwecke der Ausführung erhalten.  In Bezug auf die Reisen kann der Gewinner weitere Personen mitnehmen. Soweit und sofern er davon Gebrauch macht, müssen auch alle weiteren, an der Reise teilnehmenden Personen, mit den jeweils dafür notwendigen Daten erfasst werden. Entsprechende Anfragen werden dem Gewinner dann übermittelt.

Im Gewinnfall werden die vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die Dauer der Abwicklung des Gewinnspiels sowie darüber hinaus für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aus Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) gespeichert. Hieraus kann sich eine Speicherdauer von über 10 Jahren ergeben.

12. Sonstiges

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Gewinner einer Reise muss an der Reise selbst teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Meschede. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stand 01.06.2026